Rechtliche Grundlagen und Richtlinien unserer Arbeit
Das Bayerische Kinderbildungs- und betreuungsgesetz (BayKiBiG) ist zum 01.08.2005 in Kraft getreten.
Als Tageseinrichtung für Kinder haben wir unter anderem folgende Aufgaben:
- Auftrag zur Bildung, Erziehung und Betreuung.
- Der Kindergarten unterstützt und ergänzt die familiäre Erziehung um den Kindern beste Entwicklungs- und Bildungschancen zu vermitteln.
- Der Kindergarten bietet kindgemäße Bildungsmöglichkeiten an, gewährt erzieherische Hilfen zur Förderung der Persönlichkeitsentwicklung und zur Entfaltung der Individualität. Entwicklungsmängel werden versucht auszugleichen und angemessene soziale Verhaltensweisen erlernt.
- Der Kindergarten orientiert sich am bayerischen Bildung- und Erziehungsplan.
- Der Kindergarten berät die Eltern in Erziehungsfragen.
- Der Kindergarten hat darüber hinaus die Aufgabe die Kinder spielend in die Zukunft zu begleiten und entsprechend ihrer Entwicklung den Zugang zur Schule zu erleichtern.