Elternbeirat

Bei allen anerkannten Kindergärten  muss ein Beirat bestehen, der die Zusammenarbeit zwischen Trägern, Einrichtung, Eltern und Grundschule fördert“ (Art.14 Abs.3 + 4 BayKiBiG).

Der Kindergartenbeirat wird zu Beginn des Kindergartenjahres von der Elternschaft gewählt und ist ein beratendes Gremium.

Elternbeirat 2010/2011

Elternbeirat 2010/2011