Elternbeirat
Bei allen anerkannten Kindergärten muss ein Beirat bestehen, der die Zusammenarbeit zwischen Trägern, Einrichtung, Eltern und Grundschule fördert“ (Art.14 Abs.3 + 4 BayKiBiG).Der Kindergartenbeirat wird zu Beginn des Kindergartenjahres von der Elternschaft gewählt und ist ein beratendes Gremium.
Elternbeirat 2010/2011
Elternbeirat 2010/2011